Unsere Preise

Liebe Kunden,
ab dem 01.01.2024 gelten folgende Preise:


Gassi- & Betreuungs-Service

Einzeltage 25 Euro pro Hund

inkl. Abhol- und Bringservice

Tagesbetreuung
am Wochenende
30 Euro pro Tag und Hund

der Hund muss morgends gebracht und abends abgeholt werden

10er-Karte: 230 Euro pro Hund, inkl. Abhol- und Bringservice

Die Karte wird bar bezahlt.
Gültigkeit: 1 Monat

Monatsabo:

fortlaufend auch während Nichtnutzung

• 380 Euro pro Hund für 5 Tage
• 320 Euro pro Hund für 4 Tage

Das Abo ist monatlich zu zahlen - auch bei Nichtnutzung.

Übernachtung:

Achtung!
Die Preise gelten jeweils pro Nacht und Hund!

• 50 Euro bis 3 Nächte
• 40 Euro ab 4 Nächte
• 35 Euro ab 7 Nächte

Wochenende:
120 Euro Freitag bis Sonntag
  60 Euro Freitag bis Samstag
oder    Samstag bis Sonntag

Bring- und Abholtage gelten als ganzer Tag

 

Urlaubsstonierung:

ab 14 Tage vor Antritt 25% des Gesamtbetrages
ab   7 Tage vor Antritt 50% des Gesamtbetrages

 

 

 

Ablauf Gassi-Service:

Wir holen Ihren Hund ab! Egal, ob bei Ihnen Zuhause, im Büro oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl! Die Tour startet zwischen 09.00 und 09.30 Uhr. Zwischen 11.00 und 12.00 Uhr erreichen wir dann unser Gelände, auf dem sich Ihr Hund nach herzenslust austoben kann.

Der Auslauf für Ihren Hunde beträgt mindestens 2 Stunden. Ab 14 Uhr starten wir die Rücktour und Ihr Liebling kommt zufrieden und ausgepowert zu ihnen zurück.

 

Ablauf Tages- und Urlaubsbetreuungs-Service:

Dieser wird individuell und persönlich mit Ihnen besprochen.

 

Unsere AGB

Betreuungsvertrag

 

Bereich Hundesitting

  • Der Besitzer des Hundes erklärt, dass sein Hund gesund und frei von Ungeziefer ist.
  • Im Bedarfsfall erklärt er sich bereit, seinen Hund von einem Tierarzt behandeln zu lassen. Sollte der Haustierarzt nicht erreichbar sein oder ein Notfall vorliegen, wird die nächstmögliche Tierarztpraxis aufgesucht. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Besitzer.
  • Der Besitzererklärt, dass sein Hund haftpflichtversichert ist. Liegt kein Versicherungsschutz vor, haftet der Hundebesitzer voll für entstanden Schaden an Mensch und Tier.
  • Tierarztkosten, die durch Verletzungen beim Spiel oder Beissereien entstanden sind, trägt grundsätzlich der jeweilige Besitzer des Hundes. Wenn bekannt ist, zwischen wem die Beisserei stattgefunden hat, melden der Besitzer den Fall seiner Haftpflichtversicherung.
  • Wir achten ständig auf ein friedliches Miteinander, dennoch kann es zu Auseinandersetzungen zwischen den Hunden kommen. Sollte dabei ein Hund verletzt werden, trägt die eventuellen Tierarztkosten der jeweilige Besitzer. Wir übernehmen keine Haftung, es sei denn diese sind aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschehen.
  • Wir haften nicht für Verletzungen, Erkrankungen, Tod oder bei entlaufenden Tieren.
    Haftung wird übernommen, wenn diese aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschehen sind.
  • Überwindet ein Hund die Eingrenzungen des Grundstücks haften wir nicht für die Folgen.
  • Für Decken, Leinen, Halsbänder oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung.
  • Die Preise werden individuell nach Größe, Aufwand, Verträglichkeit und Sonderabsprachen vereinbart.
  • Läufige Hündinnen oder Hündinnen, die während des Aufenthaltes läufig werden könnten, können nicht aufgenommen werden.
  • Der Besitzer erklärt sich bereit, uns zu erlauben, alle Bilder oder ähnlichen Aufzeichnungen seines Hundes, die während des Aufenthaltes bei uns entstanden sind, zu nutzen.
  • Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

Bereich Hundepension

  • Die Preise werden individuell nach Größe, Aufwand, Verträglichkeit und Sonderabsprachen vereinbart.
  • Futter wird - wenn nicht anders vereinbart - gestellt.
  • Abgabe- und Abholtag werden als jeweils voller Tag berechnet. Der Gesamtbetrag ist bei Abgabe des Tieres im Voraus fällig.
  • Es werden nur Tiere angenommen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Verschweigt ein Besitzer gegenüber der Tierpension eine ansteckende Krankheit, so haftet er im vollen Umfang für alle entstehenden Kosten und Schäden.
  • Hunde müssen die aktuellen Schutzimpfungen haben. Es werden keine läufigen Hündinnen angenommen sowie solche, bei denen dies zu erwarten ist.
  • Eine tierärztliche Betreuung der Tiere ist jederzeit gewährleistet. Behandlungen erfolgen bei medizinischer Notwendigkeit. Die Kosten hierfür trägt der Besitzer des Hundes. Im Falle einer gesundheitlich, nicht mit dem Leben zu vereinbarenden Situation, darf das Tier durch einen Tierarzt eingeschläfert werden.
  • Die Tierpension haftet nicht für Verletzungen, Erkrankungen, Tod oder bei entlaufenden Tieren, es sei denn diese sind aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschehen.
  • Überwindet ein Hund die Eingrenzungen des Grundstücks haftet die Tierpension nicht für die Folgen.
  • Sollte ein Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, so gilt folgendes:
    1. Schriftliche Benachrichtigung des Besitzers innerhalb einer Woche,
    2. ausdrücklicher Hinweis zur Abholung des Tieres zu einem neuen Termin
    3. Veräußerung des Tieres zum üblichen Marktpreis. Sollte das Tier keinen Marktpreis erzielen oder sich keine geeigneten Käufer finden, ist die Tierpension berechtigt, das Tier unentgeltlich an Dritte abzugeben.
      Alle Kosten für die Unterbringung und die Vermittlung des Tieres gehen zu Lasten des letzten Besitzers.
  • Mit der Übergabe seines Tieres in die Obhut der Tierpension erkennt der Besitzer die hier genannten Bestimmungen an.
  • Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.